ViK Burgas „Водоснабдяване и Канализация" ЕАД Бургас
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Ausgangsdaten sowie die Bedingungen und das Verfahren für den Anschluss

Der Anschluss der Immobilien der Verbraucher an die
Wasserversorgungs- und Abwassernetze (ViK) erfolgt unter Einhaltung
der Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes (ZUT). Die Bedingungen,
technischen Anforderungen und das Verfahren für den Anschluss sind in der Verordnung
Nr. 4 vom 14.09.2004 des Ministers für regionale Entwicklung und Stadtentwicklung
sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Wasserversorgungs- und
Abwasserentsorgungsdienstleistungen an Verbraucher durch den Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsbetreiber „Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“ EAD,
Burgas, auf deren Grundlage diese Anleitung erlassen wird.

Der Anschluss an die Wasserversorgungs- und Abwassersysteme erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen
Antrags auf Erteilung der Ausgangsdaten und der Bedingungen für den Anschluss an das
Wasserversorgungs- und/oder Abwassernetz /Anhang 1/ des
AUFTRAGGEBERS bzw. des ANTRAGSTELLERS – in den Fällen gemäß Art. 13 der Verordnung Nr
. 4/2004 – an den BETREIBER „Wasserversorgung und Kanalisation“ EAD, Burgas,
eingereicht im Kundenzentrum in der Straße „Gen. Vladimir Vazov“ Nr. 3,
zusammen mit:

(1) Angaben zu bestehenden oder geplanten Gebäuden und deren Zweckbestimmung;
(2) die genaue Verwaltungsadresse der Immobilie (sofern festgelegt);
(3) die genaue Identifikationsnummer der Immobilie gemäß den Angaben aus der Katasterkarte
und dem Katasterregister; /für Grundstücke ohne Identifikationsnummer (Upi, Grundstück, Stadtviertel)/;
(4) Eigentumsnachweis oder übertragene Baurechte bei geänderten
Umständen;
(5) Skizze – Original oder Kopie (Auszug) aus einem gültigen PUP (detaillierter Bebauungsplan);
(6) Entwurf für einen PUP mit Wasser- und Abwasserschemata;
(7) Kopie einer notariell beglaubigten Vollmacht;
(8) Aufstellungsgenehmigung – für bewegliche Objekte;
(9)

Sonstigeszum Wasserversorgungsnetz:
(1) Angaben zum Verwendungszweck des Wassers auf dem Grundstück, Daten zu den prognostizierten Wasserbedarfsmengen für Trinkwasser, Haushalte, technische Prozesse und Brandschutz sowie zum erforderlichen Druck;
(2) im Falle von Produktionsanlagen oder gewerblicher Tätigkeit – Angaben zu den technologischen Prozessen, bei denen das Wasser verwendet wird;
(3) voraussichtlicher Zeitraum für die Erstellung des Investitionsvorhabens für den Wasseranschluss;
(4) voraussichtlicher Termin für den Anschluss des Grundstücks an das Wasserversorgungsnetz;
(5) voraussichtlicher Zeitraum für die Inbetriebnahme des Objekts gemäß den Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes (ZUT) – bei Neubauten oder Umbauten, grundlegenden Sanierungen oder einer Nutzungsänderung bestehender Objekte;
(6) Notwendigkeit der Bereitstellung einer vorübergehenden Wasserversorgung für die Baustelle während der Bauarbeiten;
(7) Art und Weise, in der der Antragsteller die Ausgangsdaten und die Anschlussbedingungen erhalten möchte – in Papierform oder auf elektronischem Datenträger;
(8) sonstige Angaben nach Ermessen des Antragstellers.

zum Kanalisationsnetz
(1) Angaben zur Art der Abwassermengen – häusliches Abwasser, Industrieabwasser, Regenwasser – sowie Daten zu den prognostizierten Bemessungsabwassermengen;
(2) im Falle von Industrieanlagen oder gewerblichen Tätigkeiten: Angaben zu den industriellen Abwassermengen und zu den prognostizierten Höchstkonzentrationen der darin enthaltenen Stoffe;
(3) voraussichtlicher Zeitraum für die Erstellung des Investitionsvorhabens für den Kanalanschluss;
(4) voraussichtlicher Termin für den Anschluss der Immobilie an das Kanalisationsnetz;
(5) voraussichtlicher/erwarteter Zeitpunkt für die Inbetriebnahme der Anlage;
(6) Art und Weise, in der der Antragsteller die Ausgangsdaten und die Anschlussbedingungen erhalten möchte – in Papierform oder auf elektronischem Datenträger;
(7) sonstige Angaben nach Ermessen des Antragstellers.

Mit Einreichung des Antrags/Anhang 1/, entrichtet der ANTRAGSTELLER im
Kundenzentrum in der Straße „Gen. Vladimir Vazov“ Nr. 3 eine Gebühr
für die Prüfung der Ausgangsdaten für den Anschluss an das Wasserversorgungs-
und/oder Abwassernetz gemäß dem Tarif nach § 3 Abs. 2 der
Zusatzbestimmungen des ZUT
.

Die Projektgenehmigung erfolgt auf der Grundlage eines Antrags auf
Projektgenehmigung /Anhang 2/ des ANTRAGSTELLERS an den BETREIBER in der Straße
„Gen. Vladimir Vazov“ Nr. 3, wofür eine Gebühr gemäß der Gebührenordnung nach
§ 3 Abs. 2 der Zusatzbestimmungen des Raumordnungsgesetzes (ZUT) zu entrichten ist.

Die Genehmigung eines Entwurfs für Gebäude-Wasser- und Abwasseranschlüsse erfolgt durch:
(1) eine Referenznummer aus den aktuellen Ausgangsdaten, die von der ViK EAD, Burgas, ausgestellt wurden;
(2) einen Investitionsentwurf;
(3) einer Kopie der genehmigten Skizze oder Lageplan;
(4) einer Kopie des Eigentumsnachweises;
(5) falls die Wasser- und Abwasserleitungen noch nicht in Betrieb genommen und gemäß dem Vertrag mit dem Wasser- und Abwasserverband Burgas nicht an den BETREIBER übergeben wurden– das Original einer notariell beglaubigten Erklärung des Eigentümers der Wasser- und Abwasserleitungen, an die Anschlüsse vorgesehen sind;
(6) eine Kopie einer notariell beglaubigten Vollmacht;
(7) Zeichnungen – 1 Stück CD/USB-Stick.

Die Genehmigung eines Entwurfs für Wasser- und Abwasserverteilungsleitungen erfolgt durch
Einreichung eines Antrags auf Genehmigung des Entwurfs /Anhang 2/:
(1) die Ausstellungsnummer der aktuellen Ausgangsdaten, die von der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsgesellschaft EAD, Burgas, ausgestellt wurden;
(2) den Ausführungsplan;
(3) eine Kopie der genehmigten Skizze oder Lageplan;
(4) eine Kopie des Eigentumsnachweises;
(5) sofern die Wasser- und Abwasserleitungen noch nicht in Betrieb genommen und gemäß dem Vertrag mit dem Wasser- und Abwasserverband Burgas nicht an den BETREIBER übergeben wurden– das Original einer notariell beglaubigten Erklärung des Eigentümers der Wasser- und Abwasserleitungen, an die Anschlüsse vorgesehen sind;
(6) eine Kopie einer notariell beglaubigten Vollmacht;
(7) Zeichnungen – 1 Stück CD/USB-Stick
Die Genehmigung des Entwurfs bei einer Nutzungsänderung der Immobilie
(Umbau), Aufstockung oder Anbaumaßnahme erfolgt durch Einreichung eines
Antrags auf Genehmigung des Entwurfs /Anhang 2/ :
(1) Kopie des Eigentumsnachweises;
(2) Kopie einer mit dem BETREIBER abgestimmten Skizze bei Aufstockung und Anbau sowie bei Umbau (bei Objekten in Stockwerkeigentum) – Kopie einer Skizze aus dem Kataster;
(3) 3 (drei) Exemplare der Wasser- und Abwasserpläne – im Original;
(4) Stellungnahme eines Wasser- und Abwassertechnikers (bei Objekten im Stockwerkeigentum);
(5) Kopie einer notariell beglaubigten Vollmacht;
(6) Zeichnungen – 1 CD/USB-Stick bei Änderung der Gebäudeanschlüsse.

Der Abschluss eines Anschlussvertrags erfolgt nach Einreichung eines schriftlichen
Antrags auf Abschluss eines Anschlussvertrags
/Anhang 3/ Der BETREIBER führt eine Prüfung durch und legt den Vertrag innerhalb einer Frist
von 14 Tagen vor, sofern das Investitionsvorhaben für die Bebauung des Grundstücks,
für den Wasser- und/oder Abwasseranschluss an das
Wasserversorgungs- und/oder Abwassernetz gemäß den
Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes (ZUT) genehmigt wurde. Die für den Anschlussvertrag erforderlichen Unterlagen sind:
(1) Eigentumsnachweis oder übertragene Baurechte bei geänderten Umständen;
(2) Ausstellungsnummer der aktuellen Ausgangsdaten, ausgestellt von ViK EAD, Burgas;
(3) eine Kopie der Baugenehmigung für das Gebäude;
(4) eine Kopie des mit dem BETREIBER abgestimmten Lageplans oder eine abgestimmte Kopie/ein Auszug aus dem geltenden detaillierten Bebauungsplan (PUU);
(5) eine Kopie des gemäß dem Raumordnungsgesetz (ZUT) abgestimmten und genehmigten Investitionsvorhabens für die Bebauung des Grundstücks und den Wasseranschluss darauf, beglaubigt durch den Leiter des jeweiligen Betriebsbereichs; für den Bezirk Burgas zusätzlich beglaubigt durch den Leiter der Abteilung „Kanalisation“ bei ViK EAD, Burgas;
(6) eine Kopie der notariell beglaubigten Vollmacht;
(7) Kopie des vom Leiter des Betriebsgebiets genehmigten Lageplans (8) Antrag auf Prüfung eines neuen Anschlussnehmers / auf Eröffnung eines Anschlusskontos oder Kopie der Rechnung über die entrichtete Gebühr für die Eröffnung eines Anschlusskontos für einen zentralen Wasserzähler zur dauerhaften Versorgung;