Austausch oder Überprüfung von individuellen Wasserzählern sowie von Wasserzählern, die als Geräte der Wohnungseigentümergemeinschaft gelten.
Als Einzelwasserzähler gilt jeder Wasserzähler, der hinter einem bestehenden Hauptwasserzähler an der Wasserzählerabzweigung in einem Gebäude mit mehr als einem Verbraucher installiert ist. Als Wasserzähler im Rahmen des Wohnungseigentums gelten alle abrechnungspflichtigen Wasserzähler, die hinter dem Hauptwasserzähler in Gebäuden mit Wohnungseigentum installiert sind. Gemäß der Rechtsvorschrift in Art. 11 Abs. 4 und Abs. 5 der Verordnung Nr. 4 des Ministeriums für Regionalentwicklung und Bauwesen vom 14.09.2004 über die Bedingungen und das Verfahren für den Anschluss von Verbrauchern sowie für die Nutzung der Wasserversorgungs- und Abwassersysteme muss in Gebäuden mit Stockwerkeigentum sowie in versorgten Objekten mit mehr als einem Verbraucher jeder Verbraucher einen individuellen Wasserzähler installieren. Die Lieferung, der Einbau, die Überprüfung, die Wartung und die Reparatur der individuellen Wasserzähler obliegen den Verbrauchern. Gemäß Art. 34a derselben Verordnung unterliegen die individuellen Wasserzähler als Messgeräte einem Austausch oder einer obligatorischen regelmäßigen Überprüfung alle 10 (zehn) Jahre auf Kosten der Verbraucher. Die messtechnische Prüfung wird von unabhängigen, von der DAMTN zugelassenen Laboren durchgeführt und durch ein Zeichen bestätigt, das gemäß der Verordnung über Messgeräte, die einer obligatorischen messtechnischen Kontrolle unterliegen, angebracht wird. Fehlt dieses Zeichen oder ist die Gültigkeitsdauer des Zeichens abgelaufen, händigen die Inkassobeauftragten von ViK – EAD – Burgas eine Anordnung zur Durchführung einer Nachprüfung oder zum Austausch des Wasserzählers gegen einen neuen, der Art. 5 Abs. 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Wasserversorgungsbetreibers entspricht. Die Kosten für die Überprüfung, Reparatur oder den Austausch der individuellen Wasserzähler gehen zu Lasten der Verbraucher.
In diesem Zusammenhang und zur Erleichterung für die Kunden hat der Betreiber ViK – EAD – Burgas die Firma „ViK Expert“ EOOD zur Erbringung eines Dienstleistungspakets autorisiert – Montage, Demontage, Lieferung des Wasserzählers und die Plombierung der Geräte der Wohnungseigentümergemeinschaft an das Netz, die sich im Betriebsgebiet des Unternehmens befinden. Die Bezahlung für diese Komplettdienstleistung erfolgt vor Ort, ohne dass zuvor ein Antrag auf Plombierung in den Kassensalons von ViK EAD – Burgas und anschließendes Warten auf die Protokollierung der Ablesedaten des alten und des neuen Wasserzählers.
Kontaktnummer der Firma „ViK Expert“ EOOD für Anfragen, Demontage, Einbau, Lieferung des Wasserzählers und Plombierung am Netz – 0875 363 545
Telefonnummer für weitere Auskünfte: ViK EAD – Burgas – 056 / 850552